Öffentliches Recht
Grundrechte
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)
Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)
Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter V hat laut Geschäftsverteilungsplan über baurechtliche Klagen zu entscheiden. V hasst Baurecht. In der Kantine erzählt V seiner Richter-Kollegin K davon. K liebt Baurecht und erklärt sich sofort bereit, den Fall zu übernehmen. Am Nachmittag urteilt K anstelle von V in dem Fall.
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Einordnung des Falls
Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Entscheidung ist es unerheblich, welche Richterin über das Verfahren urteilt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sowohl Richter V als auch Richterin K sind am gleichen Gericht als Richter tätig. Wird dadurch das Recht auf den gesetzlichen Richter gewahrt, wenn K anstellte von V entscheidet?
Nein!
3. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) steht nicht im Grundrechtskatalog (Art. 1-19 GG). Kann eine Verletzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Amelie7
28.10.2024, 12:03:03
Wenn es ein beliebtes Prüfungsthema ist fände ich ein paar mehr Aufgaben dazu gut
Wendelin Neubert
28.10.2024, 17:33:37
Hallo Amelie7, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Wendelin Neubert, für das Jurafuchs-Team