Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs (01.08) wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein. A sieht die Kündigung erst bei ihrer Rückkehr (29.8).
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Einordnung des Falls
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erklärung ist A erst zugegangen, als sie den Briefkasten nach ihrem Urlaub leerte.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die dreiwöchige Klageerhebungsfrist (§§ 4 S. 1 KSchG) ist abgelaufen, noch bevor A aus dem Urlaub zurückkam.
Ja!
3. Nach Ablauf der Ausschlussfrist besteht für Arbeitnehmer ausnahmsweise die Möglichkeit einen Antrag auf Zulassung der (verspäteten) Kündigungsschutzklage zu stellen (§ 5 Abs. 1 KSchG).
Genau, so ist das!
4. A hat sich ihre Post weder nachsenden lassen, noch hat sie jemanden mit dem Öffnen beauftragt. Hat sie dennoch die zuzumutende Sorgfalt gewahrt?
Ja, in der Tat!
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