Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 6
Sicherungserpressung 6
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stiehlt Os Scheckheft. Als O ihn erwischt, droht T ihm mit einem empfindlichen Übel. T fordert O auf ihn in Ruhe zu lassen, aber vorher noch die einzelnen Schecks zu unterschreiben. O folgt den Anweisungen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist durch die Nötigung ein Vermögensschaden eingetreten (§ 253 StGB)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Joseph
2.3.2024, 16:14:17
Inwiefern liegt durch das Unterschreiben der Schecks eine Vermögensminderung vor?
Nora Mommsen
4.3.2024, 16:40:30
Hallo Jospeh, eine Vermögensgefährdung kann wenn sie hinreichend konkret ist ebenfalls einen Vermögensschaden darstellen. Wenn die Gefahr so immanent ist, dass der Geschädigte den tatsächlichen Schadenseintritt "nicht mehr aufhalten" kann wird in der Rechtsprechung ein Vermögensschaden bejaht. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team