Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
20. Mai 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (2.835 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Absicherung bestellt S an einem ihrer Traktoren ein Pfandrecht. Eigentümerin des Traktors ist E, die aber der Pfandrechtsbestellung zugestimmt hat. Bei Fälligkeit des Darlehens kann S nicht zahlen. E will nun auf S‘ Schuld zahlen.
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Einordnung des Falls
Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G ist berechtigt, den Traktor zu verwerten (§§ 1228 Abs. 2 S. 1, 1282 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Versteigert G den Traktor, verliert E ihr Eigentum (vgl. § 1242 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. E hat keine Möglichkeit den Verlust ihres Eigentums abzuwenden (§ 1249 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Darlehensforderung erlischt mit der Ablösung durch die Eigentümerin E (§ 268 Abs. 3 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

paulmachtexamen
13.4.2025, 20:59:06
Der E bringt es ja nichts, dass das
Pfandrechtauf sie übergeht, da sie ja Eigentümerin ist und ihr daher ein Pfandverkauf nichts bringen würde. Oder übersehe ich hier was?

Paulah
13.4.2025, 21:51:55