Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Ortsteil: Klarer Fall
Wiederholung Ortsteil: Klarer Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Laura (L) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ihr Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 16 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche, eine Dorfkneipe sowie eine Bäckerei. Zudem steht neben der Kirche ein Gewächshaus.
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Einordnung des Falls
Wiederholung Ortsteil: Klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L ist der Meinung, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befindet. Kommt es dabei darauf an, ob die vorhandene Bebauung ein gewisses Gewicht besitzt?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besitzt die vorhandene Bebauung in der Umgebung von Ls Grundstück nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten ein gewisses Gewicht?
Genau, so ist das!
3. Ist das Gewächshaus neben der Kirche für die Beurteilung, ob es sich um eine Anzahl an Bauten von gewissem Gewicht (§ 34 Abs. 1 S. 1 BauGB) handelt, relevant?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Darüber hinaus setzt ein Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB eine organische Siedlungsstruktur voraus. Ist hierfür relevant, ob es sich um eine nach Art und Zweckbestimmung einheitliche Bebauung handelt?
Nein!
5. Ist die Bebauung in der näheren Umgebung von Ls Grundstück Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
16.2.2024, 08:43:53
Das Gewächshaus zählt hier ja nicht weil es nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient, aber wo ist der Unterschied zur Kirche. Beim Gewächshaus bin ich nur vorübergehend um nach den Pflanzen zu gucken, in der Kirche bin ich für gewöhnlich nur für den Gottesdienst. Liegt der Unterschied darin, dass in der Kirche auch Leute arbeiten (Pfarrer u.ä.) und sie deshalb den dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient, während in einem privaten Gewächshaus idR niemand arbeitet oder übersehe ich da sonst etwas?
MLena
11.5.2024, 10:41:30
Ich würde das wie du sehen! Vor allem wird ja beispielsweise bei Industrieanlagen argumentiert, dass sie wenigstens soweit dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, wie auch Büros oder Aufenthaltsräume vorhanden sind und bei der Kirche ist es meiner Ansicht nach vergleichbar.
hagenhubl
29.10.2024, 09:48:12
Aber im Gewächshaus arbeiten doch Gärtner.