Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Ortsteil: Noch weniger klarer Fall
Wiederholung Ortsteil: Noch weniger klarer Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rebecca (R), die beste Freundin von Laura und Madita, möchte auf ihrem Grundstück in der Nachbargemeinde N (2.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. In der näheren Umgebung stehen ohne erkennbare Struktur in willkürlicher Entfernung voneinander 25 Wohngebäude.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wiederholung Ortsteil: Noch weniger klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R ist der Meinung, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befindet. Hat die umliegende Bebauung ein gewisses Gewicht, um einen Ortsteil darzustellen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Darüber hinaus setzt ein Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB eine organische Siedlungsstruktur voraus. Ist eine organische Siedlungsstruktur bereits ausgeschlossen, wenn zwischen den einzelnen Gebäuden ein gewisser Abstand besteht?
Nein!
3. Weist die Bebauung in der Umgebung von Rs Grundstück eine organische Siedlungsstruktur auf?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
9.1.2024, 10:04:25
Wo genau ist der Unterschied zwischen der organischen Siedlungsstruktur und dem Bauzusammenhang. Denn so wie ich die Siedlungstruktur verstanden habe, geht es ja auch darum dass nicht alles regellos und kreuz und quer gebaut wird. Aber braucht nicht auch der
Bebauungszusammenhangden Eindruck von Einheitlichkeit, was durch regelose und kreuz und quer gebaute Gebäude nicht vorliegen würde?
0815jurafuchs
2.10.2024, 10:42:29
Hallo Blotgrim, so wie ich es verstanden habe ist bei einer organischen Siedlungsstruktur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs erforderlich. Nehme ich mal die metapher eines Organismus, wäre mE erforderlich dass sich die bauten in funktion und gestaltung ähneln. Die Intensit Hieran kann es fehlen etwa bei einer Anhäufung behelfsmäßiger Bauten oder einer völlig regellosen oder funktionslosen Bebauung
0815jurafuchs
2.10.2024, 10:50:21
Hallo Blotgrim, das Merkmal der organischen Siedlungsstruktur erfordert ja eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung innerhalb des gegebenen Bereichs. Lege ich hier mal die Metapher eines biologischen Organismus zugrunde und übertrage dies auf die vorhandene Bebauung, bedeutet dies meines Erachtens dass die vorhandenen baulichen Anlagen ihrer Funktion und ihrer Errichtungsweise nach ähnlich sein sollten. Über die Intensität der Bebauung sagt dies aber noch nichts aus. Ob die Anzahl der vorhandenen Gebäude und ihre Anordnung den Eindruck von Zusammengehörigkeit vermitteln trotz bestehender Baulücken, wäre dann Gegenstand der Prüfung des
Bebauungszusammenhangs.