Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Ortsteil: Weniger klarer Fall
Wiederholung Ortsteil: Weniger klarer Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lauras Freundin Madita (M) möchte auf ihrem Grundstück in der ländlichen Gemeinde H (25.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist fünf Gebäude auf, darunter vier Wohngebäude mit Verkaufsfläche im Erdgeschoss und eine Kirche.
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Einordnung des Falls
Wiederholung Ortsteil: Weniger klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M ist der Meinung, dass sich ihr Grundstück innerhalb eines Ortsteils im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB befindet. Bestimmt sich das für einen Ortsteil erforderliche gewisse Gewicht nach einer bestimmten Anzahl an Gebäuden?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sobald sich in einem Bebauungskomplex mehr als fünf Gebäude befinden, ist von einem Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB auszugehen.
Nein!
3. Besitzt die vorhandene Bebauung in der Umgebung von Ms Grundstück nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten ein gewisses Gewicht?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DerChristoph
28.8.2023, 10:35:20
Hier passt die vorgegebene Antwort m.M.n. nicht zur Erläuterung. Nach letzterer hat die Bebauung kein erhebliches Gewicht, als richtige Antwort ist aber "ja" hinterlegt.
Nora Mommsen
28.8.2023, 16:56:55
Hallo DerChristoph, danke dir für den Hinweis! Da hat sich ein Bug eingeschlichen beim Upload der Aufgabe. Nun ist es richtig konfiguriert, ich bitte dies zu entschuldigen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Diaa
30.8.2023, 15:37:40
In der Subsumtion und iE wird auf die Zahl der Bauten abgestellt, und in der Erklärung wird behauptet, die Zahl der Bauten sei nicht entscheidend... Was ist richtig?
Blotgrim
9.1.2024, 09:51:02
In der Erklärung wird gesagt es darf nicht auf eine feste Zahl geschaut werden um eine Bebauung von gewissem Gewicht festzustellen. Man darf halt nicht sagen unter bspw. 10 Gebäuden haben wir nie eine Bebauung von gewissem Gewicht. Natürlich spielt aber die Anzahl der Gebäude eine Rolle, nur entscheiden wir ob es genug sind, um eine Bebauung von gewissem Gewicht anzunehmen, nicht anhand einer stumpfen Zahl sondern anhand der siedlungsstrukturellen Umstände. So kann in München eine Bebauung von 15 Gebäuden nicht ausreichen, um eine Bebauung von gewissem Gewicht anzunehmen, während es in irgendeinem Dorf mit 10.000 Einwohnern reichen würde. Ich hoffe ich habe das verständlich (und richtig ) erklären können 😅