Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)
Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)
19. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Anwältin A mietet von der gewerblichen Wohnungsvermieterin W eine Wohnung für den privaten Gebrauch als Familienheim. Maklerin M legt bei Vertragsschluss W und A vorformulierte Vertragsbedingungen vor, die nur für den Vertrag zwischen W und A verwendet werden sollen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei dem Vertrag zwischen A und W handelt es sich um einen Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vertragsbedingungen sind keine AGB, da sie nicht von einer Vertragspartei, sondern vom Makler M gestellt wurden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das AGB-Recht findet auf die Vertragsbedingungen keine Anwendung, da die vorformulierten Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt waren.
Nein!
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