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BGB Allgemeiner Teil

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Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)

Sonderregelungen für Verbraucherverträge (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BGB)

18. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Anwältin A mietet von der gewerblichen Wohnungsvermieterin W eine Wohnung für den privaten Gebrauch als Familienheim. Maklerin M legt bei Vertragsschluss W und A vorformulierte Vertragsbedingungen vor, die nur für den Vertrag zwischen W und A verwendet werden sollen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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