Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können (§ 47 Abs. 1 GmbHG), beschließen, trotz bekannter Gesundheitsgefahren das produzierte Lederspray zu vermarkten. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Einordnung des Falls
Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine Rechtsgutsverletzung erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Die Entscheidung der fünf Gesellschafter stellt eine kausale Verletzungshandlung dar.
Ja!