Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)

Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)

19. Juli 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können (§ 47 Abs. 1 GmbHG), beschließen, trotz bekannter Gesundheitsgefahren das produzierte Lederspray zu vermarkten. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.

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