Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Übertragung der Vormerkung (Zweiterwerb)
Übertragung der Vormerkung (Zweiterwerb)
3. April 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen formgerecht einen Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. K tritt seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an G ab. Dieser möchte auch die Vormerkung erwerben.
Diesen Fall lösen 67,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übertragung der Vormerkung (Zweiterwerb)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung muss notariell beurkundet werden.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat nach Abtretung einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung gegen V (§§ 433 Abs. 1 S. 1, 398 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Damit G die Vormerkung erwirbt, muss K sie ihm abtreten (§ 398 S. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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