Übertragung der Vormerkung (Zweiterwerb)

19. Juli 2025

15 Kommentare

4,8(15.711 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V und K schließen formgerecht einen Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. K tritt seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an G ab. Dieser möchte auch die Vormerkung erwerben.

Diesen Fall lösen 66,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Kostenlos registrieren und Sachenrecht-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Sachenrecht
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Akzessorietät der Vormerkung

K und V schließen formgerecht einen Kaufvertrag über ein Grundstück. Vor dem Notar erklären sie die Auflassung. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. Anschließend tritt K aufgrund eines vertraglichen Rücktrittsrechts wirksam zurück.

Fall lesen

Jurafuchs

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten

K und V schließen einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt K zudem eine Vormerkung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Tatsächlich ist V nicht Eigentümer des Grundstücks, auch wenn ihn das Grundbuch als solchen ausweist. K ist gutgläubig.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen