VIP-Karten für den Sachbearbeiter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Viktor ist Vertriebsleiter des Energiekonzerns (DEW) der Stadt. Er möchte DEW bei der nächsten Ausschreibung „gut platziert“ wissen. Zur Kontaktpflege gibt er Sascha, dem Sachbearbeiter der Stadt, VIP-Karten fürs nächste Bundesliga-Heimspiel. Sascha ist für das Ausschreibungsverfahren zuständig.
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Einordnung des Falls
VIP-Karten für den Sachbearbeiter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Viktor hat sich der Vorteilsgewährung (§ 333 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er einem „Amtsträger“ „für die Dienstausübung“ einen „Vorteil gewährt“ hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Strafbarkeit von Viktor wegen Vorteilsgewährung (§ 333 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass Viktor Amtsträger ist.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat Viktor dem Sascha „einen Vorteil gewährt“ (§ 333 Abs. 1 StGB)?
Ja!
4. Hat Viktor dem Sascha die Tickets „für die Dienstausübung“ gewährt (§ 333 Abs. 1 StGB)?
Genau, so ist das!
5. Sascha ist „Amtsträger“ (§ 333 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
6. Viktor hat sich damit der Vorteilsgewährung (§ 333 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gelöscht
23.8.2020, 17:43:20
Ich finde hier wird nicht deutlich ob der Sachbearbeiter überhaupt von der Forderung des V wusste. Er könnte es auch einfach als nette Geste aufgefasst haben. Sonst könnte man ja niemals einem Amtsträger (privat) etwas schenken, ohne dass er sich Gesetzeswidrig verhält.
z
17.10.2020, 21:31:59
Ich würde genauso wie gelöscht argumentieren. Was lässt sich dieser Argumentation denn entgegenstellen?
Speetzchen
27.12.2020, 21:42:25
z.B. der große wirtschaftliche Wert der Fußballkarten, damit wird die Grenze zur reiner (alltäglicher) Höflichkeitsgeste überschritten.
ANY
4.3.2021, 23:37:36
Wäre im Sachverhalt nicht eine Unterscheidung zwischen dem Konzern und der Stadt erforderlich?
Eigentum verpflichtet 🏔️
5.3.2021, 22:50:50
Gute Idee, ANY, haben dem Konzern jetzt zur Differenzierung einen eigenen Namen gegeben!