Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Art. 13 Abs. 2 GG: Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
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Art. 13 Abs. 2 GG: Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
18. Mai 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird beschuldigt, Juwelier J ausgeraubt zu haben. Die Polizei hat Anlass zur Sorge, dass A das Diebesgut verkauft, und möchte daher umgehend in As Wohnung danach suchen. Richterin R ist nicht erreichbar. Staatsanwalt S ordnet die Durchsuchung an. Die Polizei stürmt die Wohnung.
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