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Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
Sachverhalt
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Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 2 bzgl. Grundeigentum
B hat ein Grundstück erworben und möchte darauf ein Haus bauen. Die zuständige Behörde meint, B müsse zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Anpassungen an dem Entwurf vornehmen. B ist empört: Die Behörde habe ihm nicht zu sagen, wie sein Haus aussehen solle.
Grundverständnis: Eigentum schützt auch die Nutzbarkeit
Unternehmer U hat auf seinem Grundstück eine Fabrik errichtet und betreibt diese. Bürgermeister B lässt die Fabrik schließen. U sieht sich in seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt. B meint, das Eigentum bleibe doch unangetastet, schließlich stehe die Fabrik noch.