Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat ein Grundstück geerbt und möchte darauf ein Wohnhaus errichten. Die zuständige Behörde meint, ein Wohnhaus dürfe dort gar nicht errichtet werden. A ist außer sich: "Ich allein entscheide, wie ich mit meinem Grund und Boden verfahre. Ich habe schließlich Grundrechte!"
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Einordnung des Falls
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 14 Abs. 1 GG normiert das Eigentumsgrundrecht. In Bezug auf Grundstücke gewährleistet das Eigentumsgrundrecht nach h.M. grundsätzlich die Baufreiheit.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aus dem Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) folgt das uneingeschränkte Recht des Eigentümers, auf seinem Grundstück ein Bauvorhaben zu errichten.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Claudia
10.1.2022, 13:43:54
Sehr gerne mehr Fälle zu Art. 14 GG 🤗 - auch mit denkmalschutzrechtlichem Bezug
Lukas_Mengestu
10.1.2022, 14:06:58
Vielen Dank für den Hinweis, Claudia. Wir sind gerade insgesamt dabei die Grundrechtsfragen noch auszubauen. Hier müssen wir Dich nur noch um etwas Geduld bitten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Pilea
30.4.2023, 11:12:19
antoniasophie
19.7.2023, 21:11:29
Schließe mich dieser Anfrage an! ☺️
CR7
24.7.2023, 23:51:03
Ich schließe mich ebenfalls an. Mehr Fälle zum Schutzbereich, zur Rechtfertigung wäre im Hinblick auf die Examensrelevanz wünschenswert. Auch bei den übrigen GR. Lieber weniger App Features, dafür mehr Inhalte! ☺️
Sinemm
11.10.2023, 18:09:33
Schade, dass es bisher immer noch so wenig Inhalte für Art. 14 gibt :-(
Wendelin Neubert
25.7.2024, 18:23:56
Hallo ihr lieben! Wie ihr wahrscheinlich schon gemerkt habt, sind eure Wünsche mittlerweile erhört worden: Es gibt ein komplettes Kapitel zu Art. 14 GG und ganz viele neue Inhalte zur Rechtfertigung. Zudem arbeiten zwei Mitarbeiterinnen gerade daran, die Lücken, die bei einzelnen Grundrechten noch bestehen, zu schließen. Danke für Eure Geduld! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team