Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat ein Grundstück geerbt und möchte darauf ein Wohnhaus errichten. Die zuständige Behörde meint, ein Wohnhaus dürfe dort gar nicht errichtet werden. A ist außer sich: "Ich allein entscheide, wie ich mit meinem Grund und Boden verfahre. Ich habe schließlich Grundrechte!"
Einordnung des Falls
Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 1 bzgl. Grundeigentum
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 14 Abs. 1 GG normiert das Eigentumsgrundrecht. In Bezug auf Grundstücke gewährleistet das Eigentumsgrundrecht nach h.M. grundsätzlich die Baufreiheit.
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Ja, in der Tat!
2. Aus dem Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) folgt das uneingeschränkte Recht des Eigentümers, auf seinem Grundstück ein Bauvorhaben zu errichten.
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Nein!
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Claudia
10.1.2022, 13:43:54
Sehr gerne mehr Fälle zu Art. 14 GG 🤗 - auch mit denkmalschutzrechtlichem Bezug

Lukas_Mengestu
10.1.2022, 14:06:58
Vielen Dank für den Hinweis, Claudia. Wir sind gerade insgesamt dabei die Grundrechtsfragen noch auszubauen. Hier müssen wir Dich nur noch um etwas Geduld bitten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Pilea
30.4.2023, 11:12:19
Ja, da wollte ich auch nachfragen - insbesondere zur Enteignung und der Abgrenzung zu Art. 15 GG.

Antonia
19.7.2023, 21:11:29
Schließe mich dieser Anfrage an! ☺️

CR7
24.7.2023, 23:51:03
Ich schließe mich ebenfalls an. Mehr Fälle zum Schutzbereich, zur Rechtfertigung wäre im Hinblick auf die Examensrelevanz wünschenswert. Auch bei den übrigen GR. Lieber weniger App Features, dafür mehr Inhalte! ☺️

Sinemm
11.10.2023, 18:09:33
Schade, dass es bisher immer noch so wenig Inhalte für Art. 14 gibt :-(