Öffentliches Recht
Völkerrecht
Grundprinzipien des Völkerrechts
Grundprinzipien des Völkerrechts: Jurisdictional Immunities of the State (Einschränkungstendenzen)
Grundprinzipien des Völkerrechts: Jurisdictional Immunities of the State (Einschränkungstendenzen)
26. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der NS-Zeit wurde der italienische Staatsbürger Ferrini F Opfer deutscher Zwangsdeportation und -arbeit. 1998 verklagt F Deutschland vor italienischen Gerichten. Das italienische Kassationsgericht versagt den Immunitätsschutz und gibt der Entschädigungsklage von F gegen Deutschland statt.
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Einordnung des Falls
Grundprinzipien des Völkerrechts: Jurisdictional Immunities of the State (Einschränkungstendenzen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundsätze zur Staatenimmunität sind völkergewohnheitsrechtlich anerkannt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Grundsätze zur Staatenimmunität befreien Staaten nur in Bezug auf ihr hoheitliches Handeln von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates .
Genau, so ist das!
3. Die Völkerrechtswidrigkeit der Zwangsdeportationen und Zwangsarbeit lassen den hoheitlichen Charakter des Handelns der Wehrmacht entfallen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die deliktischen Handlungen der Wehrmacht ereignen sich teils auf Gebiet des Forumstaates Italien. Nach der territorialen Deliktsausnahme findet die Staatenimmunität keine Anwendung.
Nein!
5. Zwangsdeportation und Zwangsarbeit verstoßen gegen ius cogens. Die Grundsätze zur Staatenimmunität müssen daher durchbrochen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Mit der Verurteilung von Deutschland für die Verstöße des Deutschen Reichs zu Schadensersatz verstößt Italien gegen die Grundsätze zur Staatenimmunität.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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