Untauglicher Versuch 5
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wurde neulich zum Beamten ernannt. Im Glauben an die Wirksamkeit der Ernennung schlägt er während seiner Dienstausübung den O. Tatsächlich war die Ernennung nichtig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Körperverletzung im Amt strafbar gemacht (§ 340 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch einer Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
3. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB).
Ja!
4. Etwas anderes ergibt sich nach der Rechtsprechung daraus, dass T von vornherein nicht die Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 StGB) verwirklichen konnte, da er kein Amtsträger ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. T hat durch das Schlagen „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob G.
3.1.2021, 13:29:23
Etwas anderes ergibt sich daraus, dasa T O nicht töten könnte [sinngemäß] es geht jedoch um § 340 StGB.
Eigentum verpflichtet 🏔️
3.1.2021, 22:46:17
Danke für den Hinweis, wir haben das korrigiert!
Elias Von der Brelie
31.5.2023, 12:22:09
@[Eigentum verpflichtet 🏔️](99723) Was ist eigentlich deine Rolle in der App? Du hast keinen Moderatoren Button oder ähnliches, bist allerdings dennoch offensichtlich ein Moderator. Warst du möglicherweise Moderator, hast das Team aber mittlerweile verlassen? Ich bin jedes Mal aufs Neue ein wenig verwirrt.
JCF
5.9.2023, 00:40:38
@[Elias Von der Brelie](209668) ich erinnere mich, dass @[Eigentum verpflichtet 🏔️](99723) früher Moderator war.
Robinski
31.7.2024, 12:17:50
Wäre hier auch § 223 I StGB einschlägig? Weil das wäre ja nicht im Versuch stecken geblieben, oder? Und wenn ja, würde der versuchte § 340 I StGB immer noch den verwirklichten § 223 I StGB verdrängen?
Ketanji
24.8.2024, 16:23:55
Ich schätze dass beide Taten neben einander stehen weil beide verschiedene
Rechtsgüterschützen. 340 schützt das beamtentum und die 223 die körperliche Unversehrtheit