Anklageerhebung nach § 170 I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S ermittelt gegen den T, der die O umgebracht und die Leiche versteckt hat. T schweigt während der Vernehmung. S fehlt es an Beweisen und sie überlegt, das Verfahren einzustellen. Zeuge Z meldet sich. Er kann T belasten und weiß, wo die Leiche vergraben ist. Dank der neuen Beweise hält S eine Verurteilung für wahrscheinlich.
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Einordnung des Falls
Anklageerhebung nach § 170 I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S muss Anklage erheben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. S muss die Anklage schriftlich erheben.
Genau, so ist das!
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