Strafrecht
Strafprozessrecht
Das (weitere) Erkenntnisverfahren
Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 98 II 2 analog, Erledigung
Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 98 II 2 analog, Erledigung
20. April 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (11.309 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der schöne S wird zulässigerweise von der Polizistin P vorläufig festgenommen (§ 127 Abs. 2 StPO). Bei der Festnahme greift P dem S aber absichtlich in den Schritt. S will dagegen vorgehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 98 II 2 analog, Erledigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegen Zwangsmaßnahmen gibt es drei verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S muss Antrag auf richterliche Entscheidung stellen.
Ja, in der Tat!
3. § 98 Abs. 2 S. 2 StPO ist hier nur analog anwendbar.
Ja!
4. Nach Erledigung der Maßnahme hat der Betroffene keine Rechtsschutzmöglichkeiten mehr.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!