Eröffnungszuständigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schläger S hat den O mit einem Golfschläger schwer verprügelt. Der Staatsanwalt klagt vor der großen Strafkammer am LG an. Die Straferwartung liegt bei einem Jahr.
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Einordnung des Falls
Eröffnungszuständigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für den Erlass des Eröffnungsbeschlusses ist dringender Tatverdacht erforderlich.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das LG ist sachlich zuständig.
Nein!
3. Das LG muss das Verfahren selbst durchführen, auch wenn es das AG für zuständig hält.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Würde das LG das OLG für zuständig halten, könnte es auch dort das Hauptverfahren bindend eröffnen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FML
18.11.2021, 18:09:35
Da 224 einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren hat , ergibt sich für mich nicht die Zuständigkeit des AG. Beruft man sich da auf Erfahrungswerte, dass eine Strafe vermutlich nicht die 4 Jahres grenze übersteigt?
Lukas_Mengestu
18.11.2021, 18:40:24
Hallo FML, die Straferwartung war hier im Sachverhalt vorgegeben (1 Jahr). In der Praxis handelt es sich notgedrungen hierbei immer um eine Prognoseentscheidung, denn maßgeblich für die Verurteilung ist ja letztlich erst die Hauptverhandlung. Bei der Prognoseentscheidung spielen eine Reihe von Faktoren eine Rolle spielen können (zB Zahl der (einschlägigen) Vorstrafen, Geständnis des Verdächtigen, Schwere der Tatfolgen...). Insofern handelt es sich hier in der Tat ein Stück weit um Erfahrungswerte (so werden Referendar:innen in der Staatsanwaltsstation zB häufig von ihren Ausbilder:innen mit "Vorschlägen" bereits in die Verhandlung geschickt. Je nach Bezirk und Ausbilder:in, sollen sich Referendar:innen dann mehr oder weniger streng daran halten bei ihren Anträgen). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Lukas_Mengestu
18.11.2021, 18:41:55
*sorry, hier sind einige Wörter durcheinandergewirbelt
FML
18.11.2021, 18:43:39
Ah fuck… den Sachverhalt sollte man natürlich ganz lesen 😅 danke für die Erläuterungen.
jonas0108
7.10.2024, 10:56:23
Hallo, vielleicht ist die Frage ein bisschen doof, aber wie funktioniert dass dann in der Praxis? Ergeht ein Eröffnungsbeschluss aus der Feder des LG, und dann findet die Hauptverhandlung im Gebäude des AG statt? Oder darf das LG dann die Verhandlung mit einem
Schöffengerichtoder dem
Strafrichter(des LG) "bei sich" eröffnen und verhandeln lassen? Danke im Voraus für eine Antwort :)
flari0n
1.11.2024, 19:10:01
Hi! Ich hab es nicht in der Praxis erlebt, aber ich würde sagen, dass die Akte mit dem Eröffnungsbeschluss (aus der Feder des LG) dem AG zugestellt wird, wo dann die zuständige Richter:in (bzw. der zuständige Spruchkörper, also
Strafrichteroder
Schöffengericht) nach dem Geschäftsverteilungsplan ermittelt wird. Vor diesem Spruchkörper am AG wird die Sache dann verhandelt, also auch im Gebäude des Amtsgerichts, so wie jedes andere Hauptverfahren, das vom AG selbst eröffnet wird. Es findet also quasi nur das Zwischenverfahren beim LG statt, alles danach beim eigentlich zuständigen AG. Hoffe ich hab die Frage nicht missverstanden 😅 viele Grüße!
jonas0108
3.11.2024, 18:37:04
Super! Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage, die du genau richtig verstanden hast!