Schächten: Teil II
13. Februar 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (5.484 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Metzger S trauert um die Ablehnung seiner Ausnahmegenehmigung für das Schächten. Muslim A hat nun kein geschächtetes Fleisch für das Opferfest, wie von seinem muslimischen Glauben vorgeschrieben. B ist genervt, ihm schmeckt das Fleisch des S einfach gut.
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Einordnung des Falls
Schächten: Teil II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Muslim A hat kein geschächtetes Fleisch für das Opferfest. Ist er dadurch in seiner Religionsfreiheit betroffen?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist B als Konsument und Geschmacksliebhaber von geschächtetem Fleisch durch die Versagung der Genehmigung in seiner Religionsfreiheit betroffen?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
David.
28.8.2023, 08:39:39
Also eine Verfassungsbeschwerde des nicht religiösen Metzgers S wäre unbegründet und ihm würde keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, eine Verfassungsbesxhwerde des Konsumenten A wäre jedoch begründet, sodass dem S eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen wäre nur für den A zu Schächten?

Snow
23.10.2023, 17:51:21
Das finde ich jetzt auch äußerst erstaunlich! Abgesehen davon dass dieses Grundrecht eh ingesamt völlig undefiniert ist und die Erklärungen klingen als ob ein 12 jähriger sie geschriebene hat (innere Not … ja nee ist klar) setzt dies hier dem ganzen die Krone auf!
ehemalige:r Nutzer:in
17.11.2023, 11:33:07
Hallo ihr beiden. Ein Schluss von der Eröffnung des Schutzbereiches zur erfolgreichen
Begründetheitsprüfung ist noch nicht angebracht. Es hat weiterhin eine umfassende Abwägung zu erfolgen. Diese wird in diesem Kapitel nicht ausgeführt. Also wäre ich mit dem Schluss noch vorsichtig :). Zudem wäre eine Erläuterung deines Kommntars zwecks Auseinandersetzung förderlich @[Snow](1050) . Was stört dich denn genau? LG Benny
Victoria1812
29.12.2024, 10:28:36
ich verstehe nicht warum der Schutzbereich für A geöffnet ist. Er hat weiterhin die Möglichkeit irgendwo anders halal Fleisch zu kaufen und zudem ist der Staat doch auch nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass dieses verfügbar ist

A
1.1.2025, 12:19:32
Die Möglichkeit, dass A sein Fleisch einfach woanders besorgt, steht ja zunächst gar nicht im SV. Außerdem wäre das mMn eher eine Frage der Rechtfertigung und nicht des Schutzbereichs.