Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Einsatz verdeckter Ermittler
Einsatz verdeckter Ermittler
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizistin P arbeitet auf eigene Faust verdeckt als Kellnerin in der Bar von B. B steht unter Verdacht, in der Bar mit große Mengen von Kokain und Ecstasy zu handeln. P sammelt durch ihren verdeckten Einsatz Informationen über B.
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Einordnung des Falls
Einsatz verdeckter Ermittler
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das PolG NRW erhält eine Standardermächtigung zur Datenerhebung ohne Einsatz von technischen Mitteln.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. P ist eine Vertrauensperson (§ 19 PolG NRW) der Polizei.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. P ist eine verdeckt ermittelnde Person (§ 20 PolG NRW ).
Ja, in der Tat!
4. Ps verdeckter Einsatz hätte richterliche angeordnet werden müssen.
Ja!
5. Der Einsatz von P ist zumindest materiell rechtmäßig, weil er zur vorbeugenden Verhütung von Straftaten erfolgt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
21.10.2024, 08:39:51
§ 20 Abs. 1 PolG NRW definiert den verdeckten Ermittler als eine Person, der eine Legende verliehen wird. Vorliegend hat P ihre Legende jedoch selbst geschaffen. Ihr wurde die Legende gerade nicht verliehen. Welche Voraussetzungen sind an die Verleihung zu stellen und wie würde man das Problem (sofern es eines ist) ist der Klausur ansprechen?