Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €7.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.
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Einordnung des Falls
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Klage waren zunächst die Landgerichte sachlich zuständig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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2. Durch Erhebung der Widerklage wurde die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klage und Widerklage begründet.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
2.11.2023, 10:00:36
warum ergeht hier kein Beschluss nach § 506 ZPO?
Nora Mommsen
2.11.2023, 17:48:52
Hallo jurafuchsles, ist nicht ausgeschlossen. Der Sachverhalt endet einfach mit dem Verweisungsantrag nach dem gerichtlichen Hinweis. Es ist offen wie es danach weitergeht. Tatsächlich müsste aber per Beschluss nach § 506 ZPO verwiesen werden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team