Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €7.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.
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Einordnung des Falls
sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Klage waren zunächst die Landgerichte sachlich zuständig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch Erhebung der Widerklage wurde die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte für Klage und Widerklage begründet.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurafuchsles
2.11.2023, 10:00:36
warum ergeht hier kein Beschluss nach § 506 ZPO?
Nora Mommsen
2.11.2023, 17:48:52
Hallo jurafuchsles, ist nicht ausgeschlossen. Der Sachverhalt endet einfach mit dem
Verweisungsantragnach dem gerichtlichen Hinweis. Es ist offen wie es danach weitergeht. Tatsächlich müsste aber per Beschluss nach § 506 ZPO verwiesen werden. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team