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Minderjährige als Erwerber von Miteigentum an vermietetem Grundstück – wirksam?

einfach
schwer81 % lösen richtig
9. Mai 2023
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Übereignung von Miteigentumsanteil an vermietetem Grundstück an Minderjährige (BGH, Beschluss vom 28.04.2022 – V ZB 4/21): Mutter und Vater sitzen beim Notar und wollen die Hälfte eines vermieteten Grundstücks an die minderjährige Tochter übertragen.
Vater V erwirbt die Hälfte eines vermieteten Grundstücks von F. Nun möchte er seinen Anteil schenkungsweise auf seine Tochter T übertragen. Beim Notar vertritt V die T zusammen mit Mutter M sowohl bei Abschluss des Schenkungsvertrags als auch bei der Auflassungserklärung.

Einordnung

Der BGH hatte zu entscheiden, ob Vater V, der die Hälfte eines vermieteten Grundstücks von F erworben hat, schenkungsweise an seine Tochter T übertragen kann. Grundsätzlich ist der Eigentumserwerb an einem Grundstück für Minderjährige lediglich rechtlich vorteilhaft. Etwas anderes gilt unter anderem dann, wenn das Grundstück vermietet ist. In diesem Fall rückt der Minderjährige durch den Eigentumserwerb in die Vermieterposition ein (§§ 578 Abs. 1, 566 Abs. 1 BGB). Als Vermieter ist er unter anderem verpflichtet, die Mietsache instand zu halten (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB). Zudem ist er einer Mängelhaftung (§§ 536, 536a BGB) ausgesetzt. Der Umfang seiner persönlichen Haftung ist dabei nicht auf den Wert des Grundstücks beschränkt. Insoweit ist der Erwerb rechtlich nachteilhaft

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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