Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Die Handelsfirma
Firmenfortführung ohne das Unternehmen, § 23 HGB
Firmenfortführung ohne das Unternehmen, § 23 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das von V unter der Firma „Lichtspiele GmbH“ betriebene Kino steht kurz vor der Insolvenz. V verkauft die Firma „Lichtspiele GmbH“ an K, um das Unternehmen mit dem Erlös vor der Insolvenz zu bewahren. K möchte unter dieser Firma sein neu gegründetes Unternehmen betreiben.
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Einordnung des Falls
Firmenfortführung ohne das Unternehmen, § 23 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Firma kann ohne das zugehörige Unternehmen übertragen werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. V kann die Firma „Lichtspiele GmbH“ wirksam auf K übertragen (§§ 398, 413 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. K kann von V weiterhin die Übertragung der Firma verlangen (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dennis Müller
4.1.2022, 00:39:44
Vielleicht irre ich mich auch, aber ist es nicht so, dass der BGH aufgrund eines gesetzlichen Verbotes des
Verfügungsgeschäftes gewöhnlich auch das Verpflichtungsgeschäft für nichtig (§ 134) hält? (BGH in BGHZ 116, 268 ff. unter Ziff. I 3e = NJW 1992, 737, 740; Palandt-Ellenberger § 134 Rn. 13.)
Lukas_Mengestu
4.1.2022, 10:41:09
Hallo Dennis, richtet sich ein Verbotsgesetz - wie hier - gegen eine Erfüllungshandlung (Übertragung der Firma), so erstreckt sich die Nichtigkeit in der Regel tatsächlich auch auf das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft. Dahinter steht der Gedanke, dass sich niemand wirksam verpflichten kann, eine verbotene Erfüllungshandlung vorzunehmen (BeckOGK/Vossler, 1.12.2021, BGB § 134 Rn. 95). Nichtsdestotrotz ist im Hinblick auf §
23 HGB(ohne vertiefte Begründung) anerkannt, dass dieses Verbot allein das dingliche
Verfügungsgeschäftbetreffen und das Verpflichtungsgeschäft unberührt lassen soll (vgl. MüKoHGB/Heidinger, 5. Aufl. 2021, HGB § 23 Rn. 17; Oetker/Schlingloff, 7. Aufl. 2021, HGB § 23 Rn. 7).
Lukas_Mengestu
4.1.2022, 10:42:29
Da seit der Schuldrechtsmodernisierung Verträge auch die
anfängliche Unmöglichkeitnicht zur Nichtigkeit führt (früher waren solche Verträge nach § 306 BGB aF nichtig), kann der Käufer insoweit Schadensersatz verlangen im Hinblick auf die unmögliche Forderung die Firma allein zu erhalten (§ 311 Abs. 2 BGB). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
3.7.2023, 23:52:01
Irgendwie stimmt die Subsumtion mit dem Sachverhalt nicht überein. Im Sachverhalt heißt es, dass V die Firma "Lichtspiele GmbH" auf K übertragen möchte und in der Subsumtion wird es andersrum dargestellt, also dass K die Firma auf V übertragen möchte. 😅
Magie99Capona
7.7.2024, 14:47:30
ich finde die eine frage ein wenig irreführend, die Firma kann ja grundsätzlich an K übertragen werden nur halt nicht losgelöst von dem Gewerbe aber das war in der frage ja nicht gefragt aber allgemein dann die frage ob er die Firma auf k übertragen kann mit nein zu beantworten find ich komisch