Verjährung bei Nachbesserung
16. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Richter R kauft bei Bauunternehmer U ein Hausgrundstück, das ihm am 1.6.2017 übergeben wird. Drei Jahre später bemerkt er, dass der Balkon undicht ist und bei Regen Wasser in den darunterliegenden Raum durch die Decke tropft. Drei weitere Jahre später, nachdem U diesen Mangel behoben hatte, tritt dieselbe Undichtigkeit wieder auf.
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