Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A parkt auf seinem Stammparkplatz. Wachtmeister W erteilt ihm ein Parkverbot.
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Einordnung des Falls
Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Parkverbot ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Parkverbot ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
5.2.2020, 23:35:26
§-🏇🏽
10.2.2020, 09:41:37
Für was ? Meinst du die EGL für das Parkverbot ?
Henk
18.3.2020, 10:29:00
Schwer zu sagen. Kommt auf den Grund an, warum er dort auf einmal nicht parken darf. Bei reiner Gefahrenabwehr denke ich an 8 I PolG NRW oder 34 I PolG NRW und 14 I OBG. Bei straßenrechtlichen Verstößen (zB gegen 12 StVO) denke ich an 36 I S.1 StVO. Könnte ja sogar strafverfolgungsrechtliche Gründe haben (StPO). Wird man wohl hier nicht genau sagen können.
Law_yal_life
22.9.2023, 21:50:37
Also der Polizist selbst ist ja keine
Behörde. Aber der steht ja stellvertretend für dieganze Polizei
behörde? Daher ist das die
Behörde? Und Polizei ist ja eine öffentliche Stelle richtig?
Nilson2503
27.9.2023, 16:58:33
Siehe die Erläuterung unter der Aufgabe. Diese beantwortet deine Frage abschließend.