Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)

Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A parkt auf seinem Stammparkplatz. Wachtmeister W erteilt ihm ein Parkverbot.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Parkverbot ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).

Ja!

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis. Keine hoheitliche Maßnahme ist der öffentlich-rechtliche Vertrag oder privatrechtliches Verwaltungshandeln. Das Parkverbot ist ein einseitiges Handeln des W im Über-/ Unterordnungsverhältnis auf Grundlage des Polizei-/Ordnungsrechts. Eine hoheitliche Maßnahme liegt vor. Ist dies der Fall, ist auch die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt.
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2. Das Parkverbot ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).

Genau, so ist das!

Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).Hier hat W als Beamter der Polizei und damit für diese und in Ausführung ihrer Aufgaben gehandelt. Gehandelt hat damit die Polizei durch W. Die Polizei ist eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung - auf dem Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts - wahrnimmt, und damit eine Behörde (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

5.2.2020, 23:35:26

Welche landespolizeilichen

Ermächtigungsgrundlage

n wären hier beispielsweise einschlägig?

§-

§-🏇🏽

10.2.2020, 09:41:37

Für was ? Meinst du die EGL für das Parkverbot ?

Henk

Henk

18.3.2020, 10:29:00

Schwer zu sagen. Kommt auf den Grund an, warum er dort auf einmal nicht parken darf. Bei reiner Gefahrenabwehr denke ich an 8 I PolG NRW oder 34 I PolG NRW und 14 I OBG. Bei straßenrechtlichen Verstößen (zB gegen 12 StVO) denke ich an 36 I S.1 StVO. Könnte ja sogar strafverfolgungsrechtliche Gründe haben (StPO). Wird man wohl hier nicht genau sagen können.

LAW

Law_yal_life

22.9.2023, 21:50:37

Also der Polizist selbst ist ja keine

Behörde

. Aber der steht ja stellvertretend für dieganze Polizei

behörde

? Daher ist das die

Behörde

? Und Polizei ist ja eine öffentliche Stelle richtig?

NI

Nilson2503

27.9.2023, 16:58:33

Siehe die Erläuterung unter der Aufgabe. Diese beantwortet deine Frage abschließend.


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