Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A parkt auf seinem Stammparkplatz. Wachtmeister W erteilt ihm ein Parkverbot.
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Einordnung des Falls
Polizei als "Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Parkverbot ist eine "hoheitliche Maßnahme" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Parkverbot ist die Maßnahme "einer Behörde" (§ 35 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.