Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener
Übereignung nach § 929 S. 1 BGB: Übergabe durch Besitzdiener
19. Juli 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Angestellte A vertritt Smartphonehändler S beim Abschluss eines Kaufvertrags mit K über ein Smartphone. Im Rahmen der Übereignung übergibt und übereignet A dem K das Handy.
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