Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Notweg II – Erreichbarkeit des Hauseingangs irrelevant
Notweg II – Erreichbarkeit des Hauseingangs irrelevant
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
As Grundstück ist über eine öffentliche Straße erreichbar. Allerdings ist der Straßenanfang 50 Meter von dem Hauseingang. Nur durch die Nutzung eines Wegs, welcher auf dem Grundstück der Nachbarin verläuft, wäre eine Anfahrt mit dem Auto zum Hauseingang möglich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Notweg II – Erreichbarkeit des Hauseingangs irrelevant
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A darf den Weg auf Bs Grundstück nutzen, wenn es sich hierbei um einen Notweg handelt (§ 917 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Verbindung des Hauseingangsbereichs mit einer öffentlichen Straße notwendig für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks (§ 917 BGB)?
Nein!
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