Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zur Sicherung eines Darlehens wird zugunsten des A das Grundstück des B mit einer Briefhypothek belastet. Am 02.01. wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Am 05.01. erhält A den Hypothekenbrief von B.
Diesen Fall lösen 46,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Stellung des Hypothekar nach Eintragung der Hypothek vor Entstehung der Forderung oder vor Briefübergabe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Briefhypothek zugunsten des A ist am 02.01. entstanden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A erwirbt am 02.01. nach h.M. ein Anwartschaftsrecht hinsichtlich der Hypothek.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
cjackson94
20.4.2023, 10:56:18
Wie würde sich der Fall verhalten, wenn es um eine Buchhypothek ginge?
Nora Mommsen
20.4.2023, 12:25:45
Hallo cjackson94, die Entstehung der Buchhypothek folgt im Grunde demselben Schema wie die Entstehung der Buchhypothek. Es müssen zunächst Einigung (§§ 873 Abs. 1, 1113 Abs. 1 BGB) und Eintragung (§§ 873 Abs. 1, 1115 Abs. 1 BGB) gegeben sein. Statt der Übergabe des Briefes gem. § 1
117 BGBist der Ausschluss der Brieferteilung gem. § 1116 BGB erfoderlich. In der Praxis lautet wird die Eintragung der Buchhypothek oft um einen Zusatz wie "Hypothek ohne Brief" oder "brieflos" ergänzt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
cjackson94
21.4.2023, 09:42:39
Das ist alles soweit klar. :) Aber wie verhält sich das im Bezug auf ein
Anwartschaftsrecht? Kann bei einer Buchhypothek ein
Anwartschaftsrechtentstehen? 🤔 zB in dem Moment, in dem die Briefübergabe ausgeschlossen wurde?
evanici
18.9.2023, 18:42:12
Fehlt da nicht die Berechtigung im Schema des Hypothekenerwerbs?
Paulah
31.10.2024, 14:01:09
Besteht nicht ein Anspruch auf Herausgabe des
Hypothekenbriefs aus § 985 i.V. m. § 952 II BGB? Dann könnte der Eintritt der letzten Voraussetzung doch nicht mehr verhindert werden und damit bestünde ein
Anwartschaftsrecht.
Sebastian Schmitt
3.11.2024, 10:19:35
Hallo @[Paulah](135148), darüber kann man natürlich diskutieren. Das Schrifttum verlangt aber für das Entstehen eines
Anwartschaftsrechts (AnwR) typischerweise, dass der Erwerb des Vollrechts nicht mehr vom Willen des Schuldners, sondern nur noch vom Willen des Gläubigers abhängen darf. In deinem Beispiel hat der Gläubiger "nur" einen
Herausgabeanspruch. Diesen Anspruch muss der Schuldner erstmal erfüllen bzw wenn er das ablehnt, muss mühsam auf Herausgabe geklagt werden - und evtl stellt sich heraus, dass der
Hypothekenbriefgar nicht mehr auffindbar ist, was weitere Probleme mit sich bringt. Jedenfalls bedarf es für die Herausgabe noch einer willentlichen Mitwirkung des Schuldners. Deswegen lehnt der wohl deutlich überwiegende Teil der Lit hier ein AnwR ab, auch vor dem Hintergrund des § 1163 II BGB (MüKoBGB/Lieder, 9. Aufl 2023, § 1163 Rn 33; Schulze ua/Staudinger, BGB, 12. Aufl 2024, § 1113 Rn 16; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, Neubearb 2019, § 1163 Rn 63, tendenziell ebenso OLG Hamm OLGZ 1981, 19, 20 f). Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team
Paulah
3.11.2024, 10:40:50
Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Literaturstellen! Das kann ich nachvollziehen.