Öffentliches Recht
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Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 2 - auch Personengesellschaften sind erfasst
Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 2 - auch Personengesellschaften sind erfasst
17. Mai 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (30.204 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Y-OHG betreibt ein lukratives Import-Export-Geschäft. Die zuständige Steuerbehörde stellt massive Unregelmäßigkeiten fest und schließt kurzerhand den Betrieb der Y-OHG.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 2 - auch Personengesellschaften sind erfasst
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Inländische juristische Personen des Privatrechts können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind (Art. 19 Abs. 3 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Y-OHG ist eine Personenvereinigung und keine juristische Person im Sinne des Privatrechts. Ihr ist deshalb eine Berufung auf Art. 19 Abs. 3 GG versagt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Berufsfreiheit kann kollektiv ausgeübt werden. Die Y-OHG kann sich daher auf die Berufsfreiheit berufen (Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG).
Ja!
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