Begriff des Berufs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vera Müller ist seit 20 Jahren angestellte Kassiererin im lokalen Supermarkt. Schnösel S, der es irgendwie an die Spitze des lokalen Gewerbeamts geschafft hat, meint, das sei doch kein Beruf.
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Einordnung des Falls
Begriff des Berufs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 12 Abs. 1 GG enthält ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Begriff des Berufs im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst anerkannte und etablierte Berufsbilder, wie etwa den Beruf der Kassiererin.
Genau, so ist das!
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