Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Rechtsgut nicht verletzt
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Rechtsgut nicht verletzt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach vorheriger Absprache mit F fährt T mit einem bei O gemieteten Pkw absichtlich auf den am Straßenrand geparkten Pkw der F auf, um einen Versicherungsschaden zu schaffen. Am Pkw der O entsteht ein bedeutender Sachschaden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") – Rechtsgut nicht verletzt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T auf den Pkw der F auffuhr, hat er einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "Außeneingriff" vorgenommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem T auf den Pkw der F auffuhr, hat er einen unter § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB fallenden "verkehrsfeindlichen Inneneingriff" vorgenommen.
Ja, in der Tat!
3. Beeinträchtigt der gestellte Unfall "die Sicherheit des Straßenverkehrs" (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
Nein!
4. Obwohl der Unfall gestellt ist, greift § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, da an dem Pkw der O ein bedeutender Sachschaden entstanden ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Im🍑nderabilie
18.2.2023, 11:43:42
Ist die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht durch das Bereiten des Hindernisses in Form des Unfalls beeinträchtigt?
Dogu
1.11.2023, 18:47:25
Ich denke, man bräuchte für diese Frage eine Skizze bzw. nähere Angabe zum Verkehrsaufkommen an dieser Straße. Eine abgelegene Straße in einer 30iger-Zone in einem Wohngebiet würde mE dagegen sprechen.
An
29.11.2023, 10:02:42
Mich hat die Antwort auf diese Frage tatsächlich auch überrascht. Der übrige Verkehr wird doch gerade bei einem Unfall mit erheblichem Sachschaden beeinträchtigt durch zB Aufräumarbeiten der Straße, Abtransport der beschädigten Fahrzeuge etc. Wo zieht man hier die Grenze zur Beeinträchtigung und was gilt als normales Verkehrsgeschehen, dass von anderen Verkehrsteilnehmenden hinzunehmen ist?
Burumar🐸
17.7.2024, 16:23:26
*push
Suya Götz
13.8.2024, 10:12:30
In der vorherigen Frage ging es darum, dass bereits keine
abstrakte Gefahrentstanden ist, da sich die Gefährdung auf die Beteiligten Personen und Sachen beschränkt. Wenn man also schon davor aus der Prüfung rausfliegt, kommt es doch gar nicht mehr darauf an, ob die konkrete Gefahr gegeben jst? Oder habe ich einen Denkfehler? Danke!
Bioshock Energy
21.9.2024, 08:36:35
Nein, du hast Recht, kommt man nicht. Vermutlich wurde hier aus didaktischen Gründen weitergeprüft. Könnte man allerdings, um Verwirrung zu vermeiden vll. als Vertiefungshinweis mit aufnehmen. LG