Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Fahrnisverbindung - kein wesentlicher Bestandteil
Abwandlung: Fahrnisverbindung - kein wesentlicher Bestandteil
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A kauft bei W einen Austauschmotor, den sie in ihren PKW einbaut. W und A vereinbaren, dass A erst nach Zahlung sämtlicher Kaufpreisraten Eigentum am Motor erwerben soll. A bezahlt trotz mehrmaliger Fristsetzung ihre Raten nicht. W tritt vom Vertrag zurück und verlangt den Motor heraus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung: Fahrnisverbindung - kein wesentlicher Bestandteil
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. W kann den Motor nach § 985 BGB nur herausverlangen, wenn er trotz Einbau des Motors noch Eigentümer ist.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat Eigentum an dem Ersatzmotor durch Rechtsgeschäft nach § 929 S. 1 BGB erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
3. A könnte Eigentum kraft Gesetzes nach § 947 BGB erlangt haben.
Ja!
4. Ist der Austauschmotor wesentlicher Bestandteil des PKW der A?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Kann W den Motor von A herausverlangen (§ 985 BGB)?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DeliktusMaximus
16.8.2022, 21:11:52
Ein Motor ist kein
wesentlicher Bestandteileines Autos und kann problemlos(!) wieder ausgebaut werden?
Lukas_Mengestu
17.8.2022, 14:08:37
Hallo DeliktusMaximus, bei serienmäßig hergestellten, austauschbaren Motoren entspricht dies in der Tat der ständigen Rspr. des BGH (zB https://www.prinz.law/urteile/bgh/VIII_ZR_201-72). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
DeliktusMaximus
17.8.2022, 14:10:41
Vielen Dank für die Antwort und den Link!
juramen
21.5.2023, 16:11:07
In unserer Vorlesung wurde meines Wissens gesagt, es sei umstritten, ob ein Motor
wesentlicher Bestandteildes Fahrzeugs ist, zumal das Auto ohne den Motor ja nicht mehr funktioniert und damit für dieses durchaus wesentlich ist
Merida
3.7.2023, 15:20:06
Genau die Problematik hatte ich in einer Klausur. Meine Lösung, dass ein Austausch-Motor auch wieder ausgebaut werden kann und nicht wesentlich ist wurde mir als falsch markiert, interessant 😅 Ist Argumentativ ein Spielraum vorhanden oder absolut gar nicht?
antoniasophie
17.7.2023, 17:15:05
Hätte ich auch gedacht
Dogu
8.12.2023, 11:18:23
@[juramen](135417) Das ist meines Erachtens keine korrekte Auslegung von §
93 BGB. Bei der Prüfung, ob die andere Sache in ihrem Wesen verändert wird, handelt es sich gerade nicht um ein "Auto mit Motor", sonst wäre die Prüfung ja sinnfrei, da damit jede Sache wesentlich für eine Ansammlung verschiedener Sache wäre. Vergleichsobjekt ist vielmehr "Auto ohne Motor", d.h. der Zustand bei einer gedachten Trennung. Und dieser wird nicht im Wesen geändert. Anders formuliert: Ich prüfe bei einer Sache, die aus A, B und C besteht, nicht, ob bei einer Entfernung von C die Gesamtheit ABC im Wesen verändert wird. Die Antwort wäre ja immer ja, sondern ob AB im Wesen geändert wird.
Ani
25.12.2023, 13:57:58
Ich würde noch einwerfen, dass es ja eigentlich bereits deshalb ein un
wesentlicher Bestandteilsein muss, da der Motor ja ohne weiteres ausgetauscht werden kann. Sonst hätte der Austauschmotor ja gar nicht problemlos eingebaut werden können.
CR7
18.1.2024, 13:33:25
@Ani sehe ich auch so
Jens Göbl
12.2.2024, 21:38:03
Wie wäre die Rechtslage, wenn er den Motor an einen Dritten weiterverkauft hätte ? Müsste man dann den gutgläubigen Erwerb prüfen ?
Basti :)
18.7.2024, 08:47:22
Wie sieht es denn bei Elektroautos aus? Hier sind die Elektromotoren nochmal anders verbaut. Gibt es hierzu Rechtsprechung?