Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
31. Mai 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (19.470 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwalt A hat sich von seinem Partner, dem Bürgermeister B der Gemeinde G, getrennt. Aus Wut kündigt Bürgermeister B dem A an, auf der Internetseite der Gemeinde G vor der schlechten Beratung in As Kanzlei zu warnen. A will das verhindern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vorbeugender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen die Gemeinde haben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wird der vorbeugende öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch anders hergeleitet als der „schlichte“ öffentlich-rechtliche Abwehranspruch?
Nein!
3. A muss eine bestehende subjektive Rechtsverletzung geltend machen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Saufen_Fetzt
20.2.2023, 10:10:18
Wie steht ihr denn zur
Verwendungder Begrifflichkeiten “Eingriff” vs “Beeinträchtigung” beim Abwehr- und Unterlassungsanspruch? Die Ressourcen sind sich da uneins.
nika134
19.11.2024, 17:52:07
Was ist die Relevanz des § 12 BGB in der Herleitung der beiden Ansprüche?
Franzi Fuchs
18.2.2025, 11:32:03
Die Relevanz von §12 würde mich auch interessieren!:)

Ketanji
2.3.2025, 11:09:44
es sollte Art 12 GG wegen der Verletzung der Berufsfreiheit sein

Charliefux
5.4.2025, 11:49:09
@[Ketanji](244607), nein, bei der Herleitung ist nicht Art. 12 GG sondern § 12 BGB gemeint. Der (vorbeugende) öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch wird nach e.A. Aus §§ 12, 862,
1004 BGB analoghergeleitet. In öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird der § 12 BGB herangezogen, um Unterlassungsansprüche zu begründen, wenn eine öffentlich-rechtliche Institution in die Rechte eines Einzelnen eingreift, beispielsweise durch unrechtmäßige
Verwendungvon persönlichen Daten, Bildern oder Namen. Das Ziel ist hier, den Schutz des Einzelnen auch im öffentlichen Bereich zu gewährleisten, wenn jemand durch behördliches Handeln oder andere staatliche Eingriffe unrechtmäßig in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. Nach anderen Ansichten wird der (vorbeugende) ÖR Unterlassungsasnpruch als Ausfluss der Grundrechte oder aus Art. 20 III GG hergeleitet. Alle Ansichten sollten erwähnt werden, aber eine Diskussion ist nicht nötig, da der Anspruch jedenfalls allgemein anerkannt ist.

Ketanji
5.4.2025, 15:29:28
Danke
okalinkk
11.3.2025, 10:55:43
welches subjektive öffentliche Recht des Anwalts wäre hier betroffen? Art 12 GG?
Florian
21.4.2025, 19:19:22
Ich würde hier eher auf Art 2 Abs. 1, Art 1 Abs. 1 GG, also das APR abstellen:)