Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
16. Juli 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Deiches in Sturmbüttel verantwortlich. Weil B diese Pflicht nicht erfüllt, hält der Deich dem Hochwasser nicht mehr stand. Dadurch wird das Grundstück von Hansi (H) überschwemmt. Dieser verlangt, dass B sein Grundstück wieder in Ordnung bringt.
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Einordnung des Falls
Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H begehrt, dass B ihn für die Überschwemmung seines Grundstücks in Geld entschädigt.
Nein!
2. In Betracht kommt der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch.
Genau, so ist das!
3. Ist § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO die (materielle) Rechtsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Es wird zwischen dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch und dem Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch unterschieden.
Ja!
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