Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
§ 315d Abs. 2 StGB: Tatbeteiligung und Tatwerkzeug
§ 315d Abs. 2 StGB: Tatbeteiligung und Tatwerkzeug
17. September 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T fährt auf einer Bundesstraße mit dem von F geliehenen Sportwagen. Seine Beifahrerin B stiftet ihn dazu an, den Wagen an sein Limit zu bringen. Bei 230 km/h kommt T von der Straße ab. Wie durch ein Wunder bleiben T und B unverletzt. Doch der Pkw erleidet einen Totalschaden.
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