Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
6. Februar 2025
4 Kommentare
4,6 ★ (3.651 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T warf mit Verletzungsvorsatz den Hochsitz um, auf dem O saß. O fiel herunter und brach sich dabei den rechten Knöchel. Diese Verletzung wurde operativ behandelt. Infolge der OP wird O bettlägerig und verstirbt einen Monat später an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
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Einordnung des Falls
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der grunddeliktische Gefahrzusammenhang wird durch den späteren Tod der O unterbrochen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraganter
6.12.2024, 07:55:24
Ist das Opfer wegen seiner Bettlägerigkeit an einem Herz-Kreislauf-Versagen gestorben? Für mich sah das im ersten Augenblick einfach so aus, dass das Opfer im Krankenhaus lag und dann ein von der Tat unabhängiger Grund für den Tod ursächlich war.

rubenrubenruben
19.12.2024, 10:00:33
Stimme ich zu! Vielleicht könnte hier noch konkreter ein Zusammenhang verdeutlicht werden.