Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T warf mit Verletzungsvorsatz den Hochsitz um, auf dem O saß. O fiel herunter und brach sich dabei den rechten Knöchel. Diese Verletzung wurde operativ behandelt. Infolge der OP wird O bettlägerig und verstirbt einen Monat später an einem Herz-Kreislauf-Versagen.
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Einordnung des Falls
Unmittelbarkeitszusammenhang – "Hochsitzfall"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der grunddeliktische Gefahrzusammenhang wird durch den späteren Tod der O unterbrochen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.