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29. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (8.823 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Wohltäterin W wirbt in einer öffentlichen Kampagne für den Ausbau des Sozialstaates. Der Werbeslogan lautet: „Sozial statt Kapital!“. Dabei erzielt sie keine Gewinne. Großkapitalist G fühlt sich von derartigen Kampagnen belästigt und klagt auf Unterlassung.
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