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kommerzielle Werbung (Wirtschaftswerbung), die der Meinungsbildung dient
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kommerzielle Werbung (Wirtschaftswerbung) ohne meinungsbildenden Inhalt (Produkthinweis)
Gummibärchen-Hersteller G möchte mit einer schlichten Werbekampagne den Umsatz steigern. Dazu stellt er Werbeplakate auf, die nur den Produktnamen „Herzibärchen“ zeigen. Bürgermeister B hält Gummibärchen für ungesund und verbietet das Aufstellen der Plakate.
Kommerzielle Schockwerbung
Rechtsanwalt R wirbt mit Tassen, welche eine Frau zeigen, die sich eine Waffe an den Kopf hält. Darunter steht der Slogan "Nicht verzagen, R fragen!". Konkurrent K hält diese Schockwerbung für unzulässig und geht dagegen vor.