Kein Erwerb der Forderung durch § 1138 BGB
1. Februar 2026
23 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bauunternehmer U nimmt ein Darlehen bei Bank B auf, das durch eine Buchhypothek gesichert ist. U zahlt das Darlehen voll zurück. B überträgt die Hypothek durch Abtretung der Forderung dennoch an den unwissenden Kredithai H. H verlangt von U Darlehensrückzahlung.
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