Übertragung der Buchgrundschuld
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Inhaber einer Buchgrundschuld am Grundstück der Eigentümerin E. G möchte die Grundschuld an Interessent I übertragen. Sie einigen sich über die Übertragung der Grundschuld. Sie fragen sich dann, welche Schritte zur Übertragung noch notwendig sind.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Übertragung der Buchgrundschuld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundschuld ist grundsätzlich übertragbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. I hat die Grundschuld bereits erworben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Erwerb der Grundschuld ist abhängig vom Erwerb der gesicherten Forderung.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Edward Hopper
31.5.2023, 21:10:46
Bei der ersten Antwort ist mir was unklar. Ein
Abtretungsverbotbetrifft bei ner
Sicherungsabrededoch nie die GS sondern die Forderung. Und die GS wird doch nicht abgetreten sondern übertragen? Anders als bei ner Forderung würde eine entsprechendes "Ubertragungaverbot" doch nicht zur Unwirksamkeit der Übertragung führen?
Juratiopharm
9.11.2023, 12:58:23
Ein
Abtretungsverbotkann mMn nach §§ 413, 399 BGB auch für „andere Rechte“ als eine Forderung begründet werden, so eben auch für eine Grundschuld. Erforderlich ist aber die Eintragung eines solchen Verbots (§ 878 BGB).