Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Versammlungsfreiheit des eingetragenen Vereins
Versammlungsfreiheit des eingetragenen Vereins
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der eingetragene Verein „Fridays Against Fluglärm“ meldet eine Versammlung gegen den Flughafenausbau in der Stadt S an. Sie soll vor dem Haus der Bürgermeisterin stattfinden und mithilfe von Fluglärmsimulationen zeigen, welche Folgen der Ausbau hätte. S verbietet die Demonstration.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versammlungsfreiheit des eingetragenen Vereins
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 8 Abs. 1 GG ist unmittelbar auf juristische Personen anwendbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Inländische juristische Personen sowie Personenvereinigungen des Privatrechts können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
Ja, in der Tat!
3. Die Versammlungsfreiheit kann kollektiv ausgeübt werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.