Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
C wird per Bescheid zur Beseitigung einer Antenne verpflichtet. C unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. C bittet die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung auf den ursprünglichen Bescheid.
Einordnung des Falls
Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts liegt vor.
Ja!
2. Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn der Verweis der Behörde auf ihren ursprünglichen Bescheid ein Verwaltungsakt ist, der sich noch nicht erledigt hat.
Genau, so ist das!
3. Da der Verweis der Behörde auf ihren ursprünglichen Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet, hat sie Regelungscharakter.
Ja, in der Tat!
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the_david__b
13.9.2020, 15:27:33
Die letzte Frage finde ich etwas diffizil. tatsächlich liegt ja keine Regelung vor, nach Art. 19 IV GG wird das Schreiben aber wie ein VA behandelt, da es dessen äußeren Anschein hat. Liege ich damit falsch oder könntet ihr das möglicherweise klarer formulieren?
![Jana-Kristin](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar_128054.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Jana-Kristin
13.9.2020, 18:20:38
Grundsätzlich spricht eine Rechtsbehelfsbelehrung schon für eine neue Sachentscheidung, mithin für eine Regelung. Das wird aber in der Rechtsprechung schon teilweise kritisch gesehen. Das BFH zum Beispiel vertritt in stRspr die Auffassung das eine Rechtsmittelbelehrung kein Indiz für einen VA darstellt.
Daniel
13.10.2022, 13:51:58
Müsste C dann gegen beide VAe Anfechtungsklage erheben?
Daniel
13.10.2022, 13:54:07
Da der ursprüngliche VA rechtskräftig geworden ist, dürfte das ja keine Aussicht auf Erfolg haben, oder? Aber im Falle der erfolgreichen Klage gegen den neuen VA würde doch der alte rechtskräftige VA bestehen bleiben, und dem Begehr des C wäre nicht entsprochen?
Abi
9.2.2023, 21:44:03
Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich des bestandskräftigen VA? 
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
4.7.2023, 10:22:17
Hallo ihr beiden, Abi hat den richtigen Ansatz gebracht. Eine Anfechtungsklage wäre hier gegen den ersten VA aussichtslos. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team