Einführung - "BAföG-Prüfung" [F]
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin J absolviert ein Praktikum im BAföG-Referat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie erhält den Auftrag, die Gesetzgebungskompetenzen für die anstehende BAföG-Reform zu prüfen.
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Einordnung des Falls
Einführung - "BAföG-Prüfung" [F]
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz inne (Art. 30 GG; Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die BAföG-Reform fällt unter den konkurrierenden Kompetenztitel zur Regelung der Ausbildungsbeihilfen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG).
Ja!
3. Die Erforderlichkeitsklausel soll der zunehmenden Verlagerung von bestimmten Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf den Bund entgegenwirken.
Genau, so ist das!
4. Art. 72 Abs. 2 GG gilt für alle Kompetenztitel in Art. 74 Abs. 1 GG.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die BAföG-Reform muss für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich sein (Art. 72 Abs. 2 GG).
Ja!
6. Die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG kann auch ohne einen Kompetenztitel die Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründen.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Prüfung der Erforderlichkeitsklausel erfolgt in zwei Schritten.
Ja, in der Tat!
8. Das Vorliegen der Erforderlichkeitsklausel kann gerichtlich überprüft werden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.