Einführung - "BAföG-Prüfung" [F]
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudentin J absolviert ein Praktikum im BAföG-Referat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie erhält den Auftrag, die Gesetzgebungskompetenzen für die anstehende BAföG-Reform zu prüfen.
Diesen Fall lösen 85,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung - "BAföG-Prüfung" [F]
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz inne (Art. 30 GG; Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die BAföG-Reform fällt unter den konkurrierenden Kompetenztitel zur Regelung der Ausbildungsbeihilfen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG).
Ja!
3. Die Erforderlichkeitsklausel soll der zunehmenden Verlagerung von bestimmten Gesetzgebungskompetenzen der Länder auf den Bund entgegenwirken.
Genau, so ist das!
4. Art. 72 Abs. 2 GG gilt für alle Kompetenztitel in Art. 74 Abs. 1 GG.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Die BAföG-Reform muss für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich sein (Art. 72 Abs. 2 GG).
Ja!
6. Die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG kann auch ohne einen Kompetenztitel die Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründen.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Prüfung der Erforderlichkeitsklausel erfolgt in zwei Schritten.
Ja, in der Tat!
8. Das Vorliegen der Erforderlichkeitsklausel kann gerichtlich überprüft werden.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JohannaM
17.10.2024, 14:42:51
Hey:) kann es sein, dass sich in der Antwort ein kleiner Fehler eingeschlichen hat? ich glaube, dass es Art. 72 Abs. 2 und nicht Art. 74 Abs. 2 heißen müsste bei dem Verweis... Danke!
Linne_Karlotta_
17.10.2024, 18:03:31
Hallo JohannaM, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Kathi
29.10.2024, 09:32:16
Es handelt sich um die in Art. 72 Abs. 2 aufgezählten Gebieten aus Art. 74 I Nr. 4 ... und nicht um die in Art. 74 Abs. 2 aufgezählten Gebiete.
Linne_Karlotta_
29.10.2024, 11:23:29
Hallo Kathi, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team