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Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG) – Betreuungsgeld
Sachverhalt
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Grundfall: Abweichungskompetenz der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG) - Hochschulzulassung
Das Land L erlässt das „Anspruchsvollere-Unis-Gesetz“ (AUG), nach dem Studieninteressierte in L zusätzlich zur Hochschulzulassung eine spezielle Zulassungsprüfung absolvieren müssen. Allerdings existiert bereits ein Hochschulzulassungsgesetz des Bundes, das die Voraussetzungen der Hochschulzulassung regelt.
Wegfall der Erforderlichkeit - „Unnötige Organspenderegelung“
Nach einigen Organspende-Skandalen in den letzten Jahren soll das Recht der Organspende in der EU stärker vereinheitlicht werden. Die 27 nationalen Regelungen über die Organspende werden durch eine neue EU-Verordnung abgelöst. Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) wird nicht aufgehoben.