Öffentliches Recht

Grundrechte

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)

Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 2 bzgl. Grundeigentum

Grundverständnis: Normgeprägtes Grundrecht 2 bzgl. Grundeigentum

26. August 2025

1 Kommentar

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B hat ein Grundstück erworben und möchte darauf ein Haus bauen. Die zuständige Behörde meint, B müsse zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Anpassungen an dem Entwurf vornehmen. B ist empört: Die Behörde habe ihm nicht zu sagen, wie sein Haus aussehen solle.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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