Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Ausnahme)
Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Ausnahme)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U will ein Casino eröffnen, das auf 60qm Platz für 20 Gäste bietet. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein besonderes Wohngebiet aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im besonderen Wohngebiet (Ausnahme)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Us Casino ist im besonderen Wohngebiet als „sonstiger“ Gewerbebetrieb allgemein zulässig (§ 4a Abs. 2 Nr. 3 BauNVO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Nutzung des Gebäudes als Casino kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden, wenn das geplante Casino eine Vergnügungsstätte ist, die nicht kerngebietstypisch ist.
Ja, in der Tat!
3. Das von U geplante Casino ist eine ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätte, weil sie nicht kerngebietstypisch ist (§ 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
5.1.2023, 18:27:12
Hi, "Sonstige Gewerbebetriebe sind alle Gewerbebetriebe mit Ausnahme der Nutzungen gemäß § 4a II Nr.3 BauNVo (..)." Müsste in diesem Kontext nicht §4a II Nr.2 BuNVO einschlägig sein? Liebe Grüße
Jonas22
11.8.2023, 22:44:30
Bei einer der letzten Fragen zum Casino-Fall war § 4a Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zitiert. Gemeint war aber Absatz 3 glaube ich.