Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kleinsiedlungsgebiet
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kleinsiedlungsgebiet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G will einen Betrieb mit Gewächshaus, Geräteschuppen und Ladengeschäft mit dazugehörigem Bürogebäude gründen, um Champignons und Tomaten zu züchten und ihre Ernte zu verkaufen. Der einfache Bebauungsplan weist für die Fläche ein Kleinsiedlungsgebiet aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kleinsiedlungsgebiet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob ein Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung besteht, ist am Maßstab des § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauNVO zu prüfen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der einfache Bebauungsplan weist ein Kleinsiedlungsgebiet aus. Ist die Errichtung des geplanten Betriebs zulässig, wenn dies eine Nutzung als „Gartenbaubetrieb“ darstellt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)?
Ja, in der Tat!
3. Sind auch das Gewächshaus und der Geräteschuppen als Gartenbaubetrieb allgemein zulässig (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO)?
Ja!
4. Erfasst die Zulässigkeit des Gartenbaubetriebs nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO auch den Laden und das dazugehörige Bürogebäude?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JCF
25.4.2024, 19:14:48
In einem Vertiefungskasten steht "je nach dem, ob das konkrete Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt oder nicht". Hier müsste es "je nachdem" heißen. 😉
Leo Lee
26.4.2024, 16:46:32
Hallo JCF, vielen Dank auch hier für den Hinweis! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen, weshalb wir den Text nun entsprechend korrigiert haben. Wir bedanken uns bei dir vielmals dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
L.Goldstyn
23.8.2024, 19:01:55
§ 14 BauNVO ist hier deshalb nicht einschlägig, weil sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bereits aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ergibt, oder?
Wendelin Neubert
30.8.2024, 16:56:00
Genau so ist es @[L.Goldstyn](251555)! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
L.Goldstyn
30.8.2024, 18:38:03
Perfekt, vielen Dank für die schnelle Antwort @[Wendelin Neubert](409)! Beste Grüße!