Öffentliches Recht
Grundrechte
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)
Verhältnis zwischen Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit
Verhältnis zwischen Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um in seinem neuen Job „anzukommen“, gründet A mit Arbeitskollegen einen Tennisverein. Sie beschließen eine Satzung und zahlen Jahresbeiträge. Zudem tritt A einer Gewerkschaft bei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis zwischen Vereinigungsfreiheit und Koalitionsfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei dem Tennisverein handelt es sich um eine Vereinigung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch bei der Gewerkschaft handelt es sich grundsätzlich um eine Vereinigung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 GG.
Ja, in der Tat!
3. Die Gewerkschaft stellt zudem eine Koalition im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG dar.
Ja!
4. Arbeitgeber G will As Betätigung in der Gewerkschaft unterbinden. Ist As Betätigung in der Gewerkschaft durch Art. 9 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
15.3.2022, 09:19:43
Liebes Jurafuchs-Team, das ist wieder einmal ein sehr gelungener Überblick. :) Allerdings habe ich zwei Anmerkungen: 1. In der Subsumtion der ersten Aufgabe ist das Wort „freiwillig“ an die grammatikalisch falsche Stelle im Satz gerutscht. 2. In der vorletzten Aufgabe entsteht der Eindruck, als würde sich der Begriff „Koalition“ unmittelbar aus Art. 9 III GG ergeben. Könntet ihr vielleicht noch einmal klarstellen, dass dieser Begriff im Normtext nicht zu finden ist?
Lukas_Mengestu
15.3.2022, 11:37:01
Vielen Dank, QuiGonTim. Wir haben das in der Aufgabe klar-/richtiggestellt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Evan Bermel
2.8.2022, 11:27:42
Darf sich eine Koalition im Sinne des Art 9 Abs 3 GG gegen die Verfassungsmäßige Ordnung richten? Da es nicht unter der Schranke im Art 9 Abs 2 GG liegt.
Nora Mommsen
3.8.2022, 13:50:52
Hallo Evan Bermel, die Koalitionsfreiheit unterliegt verfassungsimmanenten Schranken, soweit sie mit anderen
Rechtsgütern kollidiert, denen ebenfalls Verfassungsrang zukommt. Dazu zählen natürlich zunächst Grundrechte Dritter aber auch die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Grundsätze und ähnliches. Es besteht also nicht explizit die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung, diese ergibt sich aber aus den sich aus dem Grundgesetz ergebenden sonstigen
Rechtsgütern mit Verfassungsrang. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
slieser
7.1.2023, 23:52:18
Der Vertiefungshinweis ist etwas irritierend: in der Rspr des BVerfG wird Art. 9 Abs. 2 GG nicht als Schrankenregelung, sondern als Schutzbereichsbegrenzung gelesen. LG