Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 309 Nr. 7 a) und b) – wirksam

§ 309 Nr. 7 a) und b) – wirksam

15. August 2025

23 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F kauft von Händlerin G ein gebrauchtes Auto für €7.000. Der Formularkaufvertrag enthält eine Klausel mit der Überschrift „Haftungsausschluss: Die Haftung ist für alle Schäden (mit Ausnahme von Personenschaden), die vom Verwender oder seinen Gehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, ausgeschlossen.“

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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