Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F kauft bei E einen neuen Fernseher für die Fußball-EM. In den AGB des Kaufvertrags steht, dass die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders ausgeschlossen ist. Als F den Fernseher auspackt, ist dieser irreparabel aufgrund leichter Fahrlässigkeit der E beschädigt.
Einordnung des Falls
Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die AGB-Klausel hinsichtlich des Haftungsausschlusses verstößt gegen § 309 Nr. 7 a) BGB.
Ja, in der Tat!
2. Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 7 b) BGB.
Nein!
3. Der Haftungsausschluss ist wegen des Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 a) BGB insgesamt unwirksam.
Genau, so ist das!
4. F kann - sofern die Nacherfüllung scheitert - von E Schadensersatz aufgrund der Beschädigung nach den allgemeinen Vorschriften verlangen.
Ja, in der Tat!
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Claudia
27.7.2023, 19:29:42
309 Nr. 7a) BGB umfasst doch nur die Verletzung von Personen und nicht durch Personen oder? Dann würde die Norm bei einer fahrlässigen Beschädigung des Fernsehers mithin einer Sache nicht greifen oder stehe ich hier auf dem Schlauch?
Leo Lee
3.8.2023, 11:34:34
Hallo Claudia, Genauso ist es, "Verletzung von Sachen" sind nicht von § 309 Nr. 7a) BGB erfasst. Beachte jedoch, dass eine AGB-Prüfung immer "abstrakt" vorzunehmen ist. Sprich, der Schwerpunkt liegt nicht darauf, dass Nr. 7a) hier die Beschädigung des Fernsehers erfasst, sondern vielmehr darauf, dass (konkludent durch die Nichtklarstellung) auch Personenschäden quasi von dieser problematischen Klausel erfasst wird und somit "mittelbar" gegen Nr. 7a) verstößt. D.h. die Klausel bezieht sich auf jegliche Pflichtverletzungen durch leichter Fahrlässigkeit und mithin auch auf Personenschäden (was jedoch gegen Nr. 7a) verstößt):) Liebe Grüße Leo
Flohm
31.8.2023, 08:52:42
Ich verstehe leider immer noch nicht warum Nr. 7a hier einschlägig ist und was der Fall mit einem Personenschaden zu tun hat.
Dogu
22.11.2023, 23:28:31
Der Fall muss nichts mit einem Personenschaden zu tun haben. Es reicht, wenn die Klausel gegen ein Klauselverbot verstößt.