Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7
23. August 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F kauft bei E einen neuen Fernseher für die Fußball-EM. In den AGB des Kaufvertrags steht, dass die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders ausgeschlossen ist. Als F den Fernseher auspackt, ist dieser irreparabel aufgrund leichter Fahrlässigkeit der E beschädigt.
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