Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7

Fahrlässigkeitsmaßstäbe § 309 Nr. 7

23. August 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F kauft bei E einen neuen Fernseher für die Fußball-EM. In den AGB des Kaufvertrags steht, dass die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen des Verwenders ausgeschlossen ist. Als F den Fernseher auspackt, ist dieser irreparabel aufgrund leichter Fahrlässigkeit der E beschädigt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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